Bilder aus dem Internet als KI-Trainingsmaterial: Revolution oder Rechtsproblem?

Künstliche Intelligenz kann inzwischen beeindruckende Bilder generieren – von realistischen Porträts bis hin zu fantasievollen Welten. Doch damit eine KI überhaupt „kreativ“ werden kann, braucht sie Daten, viele Daten. Und genau hier liegt das Problem: Woher kommen diese Bilder, und dürfen sie überhaupt verwendet werden?

Das Urteil: Bilder dürfen für KI-Training genutzt werden

Lange war es umstritten, ob KI-Unternehmen Bilder aus dem Internet einfach zur Schulung ihrer Algorithmen nutzen dürfen. Doch nun ist die Rechtslage zumindest in Deutschland klar: Ja, sie dürfen. Das Landgericht Hamburg hat am 27.09.2024 entschieden, dass die Nutzung öffentlich verfügbarer Bilder für das Training von generativen KI-Modellen erlaubt ist.

Geklagt hatte ein Stockfoto-Anbieter gegen den gemeinnützigen Verein LAION e.V., der die bekannte LAION 5B-Datenbank bereitstellt – eine riesige Sammlung von Bild-URLs, die für das KI-Training verwendet wird. Der Kläger sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte, doch das Gericht urteilte anders: Die Nutzung fällt unter Text- und Data-Mining (TDM) und ist somit gesetzlich gedeckt (§ 60d UrhG). Eine richtungsweisende Entscheidung, die für viele KI-Projekte eine neue Sicherheit schafft.

Warum ist das Urteil so wichtig?

Dieses Urteil öffnet eine große Tür für die Weiterentwicklung generativer KI. Hier sind einige zentrale Aspekte, die sich daraus ergeben:

  • Rechtssicherheit für KI-Entwickler: Unternehmen und Forschungsinstitutionen wissen nun, dass sie Bilddaten aus dem Internet zum Training nutzen dürfen – zumindest in Deutschland.
  • Offene Forschung profitiert: Gemeinnützige Organisationen wie LAION können weiterhin große Datensätze bereitstellen, die Forschern auf der ganzen Welt zugutekommen.
  • Neue Herausforderungen für Urheber: Fotografen und Künstler haben wenig Möglichkeiten, ihre Werke vor KI-Training zu schützen, wenn sie öffentlich zugänglich sind.

Fluch oder Segen? Die Perspektiven der Betroffenen

🔹 KI-Entwickler: Große Erleichterung – das Urteil bedeutet, dass sie sich keine Sorgen mehr über rechtliche Konsequenzen machen müssen, wenn sie öffentlich verfügbare Bilder für ihr Training nutzen.

🔹 Fotografen & Künstler: Hier gibt es gemischte Gefühle. Einerseits kann KI helfen, neue kreative Wege zu beschreiten, andererseits wird befürchtet, dass KI-Modelle letztlich menschliche Künstler ersetzen könnten – mit Material, das von genau diesen Künstlern stammt.

🔹 Verbraucher: Wer beeindruckende KI-Bilder liebt, wird sich über das Urteil freuen. Denn je mehr Daten KIs verarbeiten können, desto besser werden die Ergebnisse.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Entscheidung aus Hamburg könnte Vorbildcharakter für andere Länder haben. Dennoch bleibt es eine ethische Debatte: Sollte KI einfach alles nutzen dürfen, was im Internet frei zugänglich ist? Oder brauchen Urheber neue Schutzmechanismen, um über die Verwendung ihrer Werke mitentscheiden zu können?

Eins ist sicher: KI wird sich weiterentwickeln – und dieses Urteil beschleunigt den Fortschritt. Die Frage ist, wie Gesellschaft und Rechtssystem darauf reagieren werden.

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